Zuschuss: Nachrüstung von Gabelstaplern

Kippunfälle sind laut Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW) immer noch an der Tagesordnung. Ganze 4,6 % aller Unfälle mit den Stapler gehen zu Lasten von missachteter Kippgefahr. Die meisten dieser Unfälle gehen tödlich aus. Dabei wird den Bedienern der Gabelstaplern (hoffentlich) immer beigebracht, wie man dieser Gefahr entgegenwirken kann. Lesen Sie mehr, wie BGHW Ihr Unternehmen durch Zuschuss fördert, um den Unfällen vorzubeugen.

Dabei sind ein paar Grundregeln zu beachten, wie z.B.:

  • Leerer Stapler kippt immer schneller
  • Je kleiner der Radius der Kurve (sprich: je schärfer ich die Kurve nehme), desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass der Stapler kippt, denn halber Radius bedeutet doppelte „Fliehkraft“
  • Je schneller man die Kurve nimmt, desto schneller kippt der Stapler (doppelte Geschwindigkeit = vierfache „Fliehkraft“)
  • Kommt man auf die Idee mit gehobener Last zu fahren oder zu wenden, kann man direkt davon ausgehen, dass der Stapler kippt.

Bei den meisten tödlichen Fällen handelt es sich dabei um Quetschunfälle. Eine normale menschliche Reaktion, die beim Kippen des Staplers folgt, ist ein direkt unternommener Versuch den Stapler zu verlassen, was zu schlimmeren Folgen führt, als wenn man versuchen würde im Stapler drin zu bleiben. Nämlich: das Gerät fällt auf den Bediener drauf, meist ohne Chancen.

In der Praxis sind noch einige alte Flurförderzeuge zu sehen, die zu der damaligen Zeit ohne bzw. mit ganz minimaler Sicherheitseinrichtung für den Fahrer ausgeliefert wurden. Oftmals ist nur ein Sicherheitsgurt vorhanden und dieser wird auch gern vernachlässigt.

Mittlerweile gibt es jedoch einige Nachrüstungsmöglichkeiten auf dem Markt, die Unfälle mit tödlichen Folgen verhindern können. Die Kosten von über 1.000 EUR halten die Unternehmen jedoch von Investitionen ab, dies jedoch auf Kosten der Staplerfahrer. Mit dem finanziellen Zuschuss möchte die BGHW Unternehmen bei der Anschaffung von Bügel- oder Klapptüren unterstützen, um diese sichere Technik zu fördern.

Folgendes wird seitens BGHW gefördert:

  • Fahrerrückhalteeinrichtungen, wie z. B. Vollkabinen und Bügeltüren, für Frontsitzgabelstapler bis 3,0 t Tragfähigkeit
  • Anforderung an die FRE: Die FRE muss einer Zugprüfung mit einer horizontalen Kraft von 2.000N widerstehen, ohne dass die Struktur versagt oder die FRE sich aus ihren Lagern löst. In Zweifelsfällen ist ein Nachweis erforderlich.
  • Neubeschaffung und Nachrüstung

So hoch ist die Förderung:

  • 50 % der Mehrkosten der FRE, maximal 400 €, für:
    • Zusatzausstattung beim Kauf eines Neugerätes
    • Mehrpreis bei Miet- bzw. Leasinggeräten über die gesamte Laufzeit des Miet- bzw. Leasingvertrages
    • Nachrüstung eines Gebrauchtstaplers
  • Je Betriebsstätte wird die Ausrüstung von max. 3 Gabelstapler gefördert
  • Je Unternehmen werden max. 10 FRE gefördert
  • 750 FRE insgesamt, davon max. 250 Kabinen

Die Förderung erfolgt ab 25.04.2018.

Weitere Informationen sind auf der offiziellen BGHW-Seite zu finden unter https://www.bghw.de/arbeitsschutz/wie-wir-sie-im-arbeitsschutz-unterstuetzen/finanzielle-foerderung/zuschuss-fuer-die-nachruestung-von-gabelstaplern

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