Alles, was Sie wissen müssen
Kurz gefasst: eine Person, die leitende Funktion im Betrieb übernimmt. Der Begriff „beauftrage Person“ ist klar vom Begriff „Gefahrgutbeauftragter“ abgegrenzt. Letzterer hat nämlich keinerlei Weisungsbefugnisse und kann seine Funktion neutral sowie beratend ausführen. Die „beauftragte Person“ haftet bei Verstößen nach Ordnungswidrigkeitsgesetz (OWiG).
Hingegen der allgemeinen Meinung muss „beauftrage Person“ nicht gesondert beauftragt werden, sondern kann aufgrund der ausgeübten Funktion im Unternehmen abgeleitet werden.
Der Begriff „beauftragte Person“ ist zwar seit einiger Zeit nicht mehr im Gefahrgutrecht erwähnt, jedoch im Ordnungswidrigkeitsgesetz (OWiG) immer noch im §9 fest verankert. Somit hat dieser Begriff immer noch einen direkten Bezug auch auf das Gefahrgutrecht.
§9 Abs. 2 OWiG definiert den Begriff „beauftragte Person“ wie folgt:
Ist jemand von dem Inhaber eines Betriebes oder einem sonst dazu Befugten
- beauftragt, den Betrieb ganz oder zum Teil zu leiten, oder
- ausdrücklich beauftragt, in eigener Verantwortung Aufgaben wahrzunehmen, die dem Inhaber des Betriebes obliegen,
und handelt er auf Grund dieses Auftrages, so ist ein Gesetz, nach dem besondere persönliche Merkmale die Möglichkeit der Ahndung begründen, auch auf den Beauftragten anzuwenden, wenn diese Merkmale zwar nicht bei ihm, aber bei dem Inhaber des Betriebes vorliegen. Dem Betrieb im Sinne des Satzes 1 steht das Unternehmen gleich. Handelt jemand auf Grund eines entsprechenden Auftrages für eine Stelle, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt, so ist Satz 1 sinngemäß anzuwenden.
Aufgrund der Verantwortung, die die „beauftragte Person“ aufgrund der Funktion und Haftung nach OWiG trägt, ist die Schulung für diesen Teilnehmerkreis viel umfangreicher und individueller konzipiert. Es wird in jedem Fall eine kostenlose Erstberatung (online) mit Ihnen durchgeführt, damit wir bei der Schulung auf individuelle kundenspezifische Bedürfnisse und Gegebenheiten zuschneiden können. Hierzu werden wir Sie nach der Buchung kontaktieren.
Im besten Fall: vereinbaren Sie einen Termin mit uns vor Ort, damit wir uns die Gegebenheiten und Prozesse selbst anschauen können. So kann die Schulung noch individueller gestaltet werden, ist allerdings kein Muss.
Folgende Voraussetzungen müssen für die Teilnahme an einer Online-Unterweisung erfüllt sein:
- Für jeden Mitarbeiter ist ein Computer verfügbar (Teilnahme mehrerer Mitarbeiter an einem PC-Arbeitsplatz ist nicht zulässig)
- MS Teams ist installiert, konfiguriert und einsatzbereit
- Alternativ, falls MS Teams nicht verfügbar: Browser (Chrome, Edge) ist installiert
- Kamera ist angeschlossen und betriebsbereit (wird nur für Datenabgleich der Personalausweise vorausgesetzt, es werden keine Daten gespeichert und keine Aufnahmen gemacht).
- Mikrofon ist angeschlossen und betriebsbereit (für eventuelle Fragen nach der Unterweisung)
Für eine Unterweisung vor Ort gibt es keine besonderen Voraussetzungen.
- Buchen Sie die Schulung und füllen Sie Kontaktformular vollständig aus
- Wir werden Sie kontaktieren, um einen Termin für die kostenlose Erstberatung (online) abzustimmen. Optional kann ein Termin vor Ort vereinbart werden
- Nach der Bedarfsanalyse stimmen wir einen individuellen Termin für die Schulung ab
Schulungstermin:
Die Unterweisung fängt pünktlich zur vereinbarten Zeit an und läuft wie nachfolgend beschrieben ab.
- Begrüßung
- Prüfung der Anwesenden anhand der Lichtbildausweise (bei Online-Unterweisung: Lichtbildausweis muss in die Kamera vorgehalten werden)
- Vermittlung der Unterweisungsinhalte
- Abschlusstest mit Multiple Choice Fragen
- Abschlussfragen (ca. 20 Minuten)
Teilnehmerbescheinigungen werden Ihnen in 1-2 Werktagen per Email zugestellt. Diese können jederzeit ausgedruckt und bei Kontrollen vorgezeigt werden.
Damit wir Ihren Mitarbeitern einen Zertifikat ausstellen können, müssen Ihre Mitarbeiter 80% der Testfragen richtig beantwortet haben. Falls ein oder mehrere Ihrer Mitarbeiter den Abschlusstest nicht bestanden haben, muss die Unterweisung für diese Mitarbeiter wiederholt werden. Falls Sie eine Unterweisung vor Ort gebucht haben, kann für eine Wiederholungsunterweisung auch auf Online-Durchführung zurückgegriffen werden.
- Der Schulungstermin wird mit Ihnen individuell abgestimmt.
- Melden Sie sich über das nachstehende Formular zur Schulung an.
- Bitte füllen Sie das Formular vollständig aus. Damit stellen Sie sicher, dass die Rechnung ordentlich erstellt und Ihnen zugestellt werden kann. Die Zugangsdaten werden via Mail versendet.
- Die Rechnung ist im Voraus zu bezahlen.
- Kommt die Zahlung verspätet an, sodass Sie nicht teilnehmen konnten? Wir schreiben Ihnen den Betrag selbstverständlich wieder gut.
Kontaktieren Sie uns gerne über das allgemeine Formular oder fügen Sie Ihre Fragen während der Buchung im Bemerkungsfeld hinzu.
Wahlweise: Online oder vor Ort
Online
€ 949*
- Bis zu 10 Personen
- Dauer 5 bis 7 Stunden (+ 1 Std. Pause)
- Anforderungsanalyse telefonisch
- Anforderungsanalyse vor Ort gegen Aufpreis
- Teilnahmebescheinigung
- Individuelle Schulung
- Zusammenfassung für die Teilnehmer
- 1 Verkehrsträger
- Zusätzlicher Verkehrsträger gegen Aufpreis
Vor Ort
€ 1349*
- Bis zu 10 Personen
- Dauer 6 bis 8 Stunden (+1 Std. Pause)
- Anforderungsanalyse vor Ort inklusive (2 Stunden)
- Teilnahmebescheinigung
- Individuelle Schulung
- Ausführliche Zusammenfassung für die Teilnehmer
- 1 Verkehrsträger
- Zusätzlicher Verkehrsträger gegen Aufpreis
Exkl. MwSt gem. §19 UStG. Zzgl. ggfs. anfallenden Spesen / Anfahrtskosten, diese werden bei unserer Präsenz vor Ort separat berechnet. Es gelten unsere AGBs in der aktuellen Fassung sowie vertragliche Vereinbarungen, falls Sie einen Vertrag mit uns geschlossen haben.