Unkomplizierter kleiner Ratgeber zum Staplerschein!

Staplerschein, Gefahrgut, Gefahrstoff Weil am Rhein

Wann darf ich welches Flurförderzeug bedienen? Was sind die Voraussetzungen, damit ich Stapler fahren darf? Warum sollte ich mich für die Staplerschein-Schulung bei DSI-Beratung mit 3 Tagen entscheiden, obwohl es viele Anbieter gibt, die innerhalb eines Tages den Staplerschein versprechen?

In unserem ersten Teil des unkomplizierten kleinen Ratgebers zum Staplerschein beantworten wir diese sowie einige weiteren Fragen.

Im Internet (Youtube etc.) finden sich vor Allem Videos, die zeigen, wie Staplerfahren nicht richtig geht. Fahren und Wenden mit gehobener Last, übertriebene Geschwindigkeiten beim Kurvenfahren, Fahren bei fehlender Sicht mit Ladung nach vorne usw. sind an der Tagesordnung. Dabei gibt es Videos, da geht’s gerade mal glatt. Die Frage ist dann: wie lange geht es gut. Denn die anderen Videos zeigen dann wiederum die bösen Folgen.

AUSBILDUNG GEM. DGUV Grundsatz 308-001

Interessanterweise lernen die Staplerfahrer bei der allgemeinen Ausbildung (Stufe 1) sowie bei der Zusatzqualifikation (Stufe 2) genau diese Themenpunkte sowie die Antworten auf die Fragen:

  • warum ist es gefährlich?
  • wie vermeide ich diese Gefahren?

Oder zumindest: sie sollten das lernen. Das Problem: viele Anbieter versprechen einen Staplerschein bereits nach EINEM Tag! Und das angeblich nach dem DGUV Grundsatz 308-001. Wenn sie dies sehen, dann folgt hierbei eine klare Empfehlung meinerseits: schauen Sie sich weiter um. Allein der Bezug auf DGUV Grundsatz 308-001 kann hier schon nicht stimmen, denn dieser schreibt gem. Abschnitt 3.5 „Dauer der Qualifizierung“ schon mal mindestens 3 Tage bzw. 20 Lerneinheiten vor! Nachfolgend ein Auszug:

Die Qualifizierung in der Stufe 1 „Allgemeine Qualifizierung“ sollte sich über drei bis fünf Tage bzw. 20 bis 32 Lerneinheiten (LE) erstrecken. Davon umfasst der theoretische Teil mindestens 10 Lerneinheiten. Eine Lerneinheit beträgt 45 Minuten.

DGUV Grundsatz 308-001 – Abschnitt 3.5 Dauer der Qualifizierung

In der Praxis habe ich bereits persönlich solche Schulungen erleben und selbst mit dabei sein dürfen. Nach einer erfolgreich absolvierten Ausbildung als Ausbilder der Staplerfahrer bei der Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW) jedoch kann ich mit Sicherheit sagen: kein Wunder, dass beim angehenden Staplerfahrer nicht viel von den Themen hängenbleibt.

Theorie gem. DGUV Grundsatz 308-001

Führen wir uns das mal faktisch vor Augen: DGUV Grundsatz 308-001 empfiehlt folgende Themenpunkte für die theoretische Ausbildung:

Rechtliche Grundlagen
  • DGUV Vorschrift 68
  • DGUV Vorschrift 70
  • DGUV Vorschrift 1 (bzw. DGUV Regel 100-001)
  • Betriebssicherheitsverordnung
  • Maschinenverordnung
  • Arbeitsschutzgesetz
  • StVO und StVZO
  • und weitere angrenzende Vorschriften
Unfallgeschehen
  • Sensibilisierung hinsichtlich der Unfälle
  • Unfallstatistik
  • Ausgewählte Unfälle
Aufbau und Funktion von Flurförderzeugen und Anbaugeräten
  • Aufbau des Frontgabelstaplers bzw. des anderen Flurförderzeugs, für den die Allgemeine Qualifizierung erfolgen soll
  • Lenkungsunterschiede
  • Kraftübertragun
  • Ex-Bereiche
  • Anbaugeräte
  • Rückhalteeinrichtungen
Antriebsarten
  • Batterie / elektrisch
  • Diesel
  • Flüssiggas
Standsicherheit
  • Schwerpunkt
  • Hebelgesetz
  • Lastschwerpunktdiagramm
  • Neigung und Hubhöhe
  • Fahren mit und ohne Last
  • Einfluss von Anbaugeräten
  • Anfahren, Kurvenfahren und Bremsen
  • Geschwindigkeit und Radius
  • Bodenbeschaffenheit
  • und noch viele weitere Unterthemen
Staplerbetrieb
  • Betriebsanleitungen
  • Bestimmungsgemäßes Verwenden
  • Betriebsanweisung
  • Fahren mit dem Stapler
  • Einstieg und Verlassen des Flurförderzeugs
  • Gefährdung dritter Personen
  • Steigung und Gefälle
Regelmäßige Prüfung
  • tägliche Sicht- und Funktionsprüfung
  • Umgang mit mangelhaften bzw. defekten Flurförderzeugen bzw. Anbaugeräten
  • Regelmäßige Prüfung durch befähigte Person
  • Prüfnachweis / Prüfplaketten
Umgang mit Last
  • Lastaufnahme
  • Lage des Schwerpunkts feststellen
  • Geeignetes Lastaufnahmemittel
  • Nicht palettisierte Lasten
  • Regale und Tragfähigkeit
  • Sicht auf Fahrban
  • Be-/Entladen von Fahrzeugen und Wechselaufbauten (z.B. Wechselbrücken)
  • Transport hängender Lasten
  • Transport von Gefahrstoffen
Sondereinsätze
  • Arbeitsbühnen, Verziehen von Anhängern und Bewegen von Eisenbahnwaggons, EX-Bereich etc.
Verkehrswege
  • Innerbetriebliche Verkehrsregeln
  • Zustand der Fahrbahnen
  • Befahren von Laderampen, Aufzügen etc.
  • Befahren von Engpässen, Toren und Durchfahrten
  • Befahren von Regalgängen
  • Überqueren von Gleisanlagen

Ufff, das waren doch schon einige Punkte, die hier aufgeführt wurden. Das Ganze an einem Tag inklusive Theorieprüfung (ca. 1 Lerneinheit = 45 Minuten), Fahrpraxis und Fahrprüfung (20 Minuten pro Fahrschüler) und mit 5-10 Schülern? Das wäre sogar in 2 Tagen sehr gewagt. Vor Allem die Staplerneulinge sind für Sie nach einer solchen Ausbildung ein hohes Sicherheitsrisiko.

Bei DSI-Beratung wird die Theorie mit Praxis kombiniert, mit anderen Worten: jeden Tag gibt es sowohl Theorie als auch Praxis, damit es abwechselnder ist und das Gelernte gleich gefestigt werden kann. Nichts destotrotz: unsere Theorieausbildung dauert effektiv 1,5-1,75 Tage, was umgerechnet ungefähr 12 bis 14 Stunden bedeutet.

Ein Konterargument von Ihnen könnte sicherlich sein: aber DGUV Grundsatz 308-001 schreibt doch effektiv nur 7,5 Stunden für die Theorieausbildung vor. Klar, da bin ich ganz bei Ihnen. Sie möchten doch aber auch, dass das Gelernte nicht gleich in die Ablageschublade des Staplerfahrers landet. Denn die Theorie stellt an dieser Stelle sicher, dass die Stapler bei Ihnen im Betrieb nicht nur effizient sondern auch wirklich SICHER fahren. Genau aus diesem Grund haben wir uns verpflichtet mindestens 3 Tage einzuhalten.

Was sind die Voraussetzungen für die Ausbildung bei DSI-Beratung?

Die Voraussetzungen sind:

  • mind. 18 Jahre alt, Ausnahme: bei Auszubildenden
  • Nachweis über G25-Untersuchung (meistens beim Betriebsarzt)
  • Sicherheitsschuhe vorhanden und für die Schulung mitgenommen
  • Bei vermindertem Sehvermögen müssen Sehhilfen während der Schulung getragen werden

Wir benötigen von den angehenden Staplerfahrern:

  • Vor-, Nachname
  • Geburtsdatum
  • Foto im digitalen Format (Passformat, muss aber nicht biometrisch sein) aller Teilnehmer für die Staplerkarte

Welche Flurförderzeuge kann ich nach der Ausbildung bei DSI-Beratung bedienen?

Wir bilden auf folgende Staplerarten aus:

  • Frontgabelstapler
  • Schubmaststapler
  • Schmalgangstapler
  • „Schnellläufer“
  • weitere Staplerarten auf Anfrage.

Handelt es sich um Staplerneulinge bzw. Staplerfahrer mit einem innerbetrieblichen Ausweis, bei denen der Staplerschein betriebsunabhängig ausgestellt werden soll, dann muss zunächst eine allgemeine Qualifizierung (Stufe 1) erfolgen, die mindestens 3 Tage dauert. Dabei wird jedoch nur 1 Staplerart behandelt. Meistens wird Frontgabelstapler gewünscht, es kann aber beliebige Staplerart gewählt werden.

Muss der Staplerfahrer auf weitere Staplerarten qualifiziert werden, dann muss die Zusatzqualifizierung (Stufe 2) erfolgen, die mindestens 2 Tage dauert. Die Dauer hängt von der Anzahl der zusätzlichen Flurförderzeuge ab, auf die qualifiziert werden soll. Die Ausbildung Stufe 2 setzt eine erfolgreich abgeschlossene allgemeine Qualifizierung nach Stufe 1 voraus. Bei DSI-Beratung können beide miteinander kombiniert werden.

Darf ich nach der Ausstellung des Staplerscheins direkt loslegen?

Nein. Bitte bedenken Sie, dass sie die ausgebildeten Staplerfahrer erst schriftlich beauftragen müssen (s. DGUV Vorschrift 68), vorher dürfen sie nicht fahren. Nicht zu vergessen: es ist eine Zusatzqualifizierung Stufe 3 notwendig! Diese kann durch HSE-Mitarbeiter oder durch eine andere kundige Person in Ihren Betrieb durchgeführt werden.

Dabei wird der neue Staplerfahrer auf die Flurförderzeuge sowie vorhandene Anbaugeräte nochmals eingewiesen und der verhaltensbezogener betrieblicher Teil wird durchgesprochen. Zum Letzteren gehört:

  • freigegebene Verkehrswege im Betrieb
  • innerbetrieblichen Verkehrsregelungen
  • innerbetrieblichen Regelungen zur Lagerung, Lagerflächen und Stapelung
  • innerbetrieblichen Regelungen zur Mitnahme von Personen
  • Durchgehen der Betriebsanweisungen

Haben Sie noch Fragen zum Thema Staplerschein?

Dann nehmen Sie ganz unverbindlich Kontakt mit uns auf unter https://dsi-beratung.de/contact/

Bildquelle: DGUV Bilddatenbank