Gefahrgutunterweisung

Wann brauche ich eine Gefahrgutunterweisung? Wer braucht alles Gefahrgutunterweisung? Brauche ich eine Gefahrgutunterweisung, wenn meine Beförderungen vom ADR, ADN, RID oder IMDG freigestellt sind? All diese Fragen versuchen wir nachfolgend zu beantworten.

Eine Gefahrgutunterweisung braucht zunächst jeder, der mit dem Gefahrgut direkt oder indirekt zu tun hat.

Und ja: ein großer Irrtum, der oft herumschwirrt, ist die Behauptung, dass die geprüfte LKW-Fahrer – also diejenigen, die einen sogenannten ADR-Schein besitzen – keine Unterweisung brauchen. Das stimmt natürlich nicht. Auch LKW-Fahrer mit einem gültigen ADR-Schein müssen regelmäßig innerbetrieblich unterwiesen werden.

Gehen wir zunächst auf die Frage ein: in welchem Regelwerk ist eine Unterweisung vorgeschrieben?

    ADR

    Kapitel 1.3 ADR schreibt vor, dass alle Personen, die an der Beförderung der Gefahrgüter beteiligt sind, regelmäßig unterwiesen werden müssen.

    RID

    Kapitel 1.3 RID schreibt vor, dass alle Personen, die an der Beförderung der Gefahrgüter beteiligt sind, regelmäßig unterwiesen werden müssen. Hier kommen noch einige Beteiligte hinzu, die es so nur beim Schienenverkehr gibt (z.B. Betreiber des Kesselwagens oder der Eisenbahninfrastruktur).

    ADN

    Kapitel 1.3 ADN schreibt vor, dass alle Personen, die an der Beförderung der Gefahrgüter beteiligt sind, regelmäßig unterwiesen werden müssen. Hier kommen noch einige Beteiligte hinzu, die es so nur beim Binnenschiffverkehr gibt (z.B. Besatzung des Binnenschiffs).

    IMDG-Code

    Kapitel 1.3 IMDG-Code schreibt vor, dass alle Personen, die an der Beförderung der Gefahrgüter beteiligt sind, regelmäßig unterwiesen werden müssen. Hier wird der besondere Augenmerk auf Landpersonal gelegt, wobei ganz klar aufgelistet wird, wer zu dieser Personengruppe gehört.

    Wie oft ist eine Unterweisung vorgeschrieben?

    Hierzu gibt es keine klare Definition. Wir von DSI-Beratung empfehlen ganz klar einmal pro Jahr, damit die beteiligten Personen wie bei jeder anderen Unterweisung zum Thema Sicherheit regelmäßig an die Risken und den richtigen Umgang mit Gefahrgütern sowie an die aktuell gültigen Vorschriften erinnert werden. Mindestens ist jedoch einmal in zwei Jahren notwendig: so oft werden die Gefahrgutvorschriften aktualisiert.

    Wer muss an der Unterweisung teilnehmen?

    Jedes der 4 Regelwerke führt den Begriff „beteiligte Personen“ auf. Wer zählt denn alles dazu?

    Eindeutig bei jedem Verkehrsträger zählen folgende Mitarbeitergruppen dazu:

    • Beförderer
    • Empfänger (auch diejenigen, die Entladetätigkeiten durchführen)
    • Versender (auch diejenigen, die die Fahrzeuge beladen)
    • Diejenigen, die an der Erstellung der Beförderungspapiere arbeiten
    • Verpacker (auch diejenigen, die die Packstücke labeln / kennzeichnen)
    • Lagerpersonal (also diejenigen, die am Umschlag beteiligt sind)

    Je nach Verkehrsträger können noch einzelne weitere Personengruppen hinzukommen, beispielhaft – aber nicht ausschließlich – könnte man folgende Mitarbeitergruppen nennen:

    • LKW-Fahrer (ADR)
    • Betreiber der Eisenbahninfrastruktur – also auch die Mitarbeiter, die direkt mit Gefahrgut zu tun haben (RID)
    • Besatzung des Binnenschiffs (ADN)
    • Mitarbeiter, die den Container be- oder entladen, bezetteln oder plakatieren (IMDG-Code)

    Natürlich können noch weitere Personengruppen je nach Aufgabenstellung hinzukommen.

    Braucht beauftragte Person eine Unterweisung?

    Ja, aber eine weitaus gründlichere. Beauftragte Person haftet durch die ihr übertragene Pflichten direkt nach Ordnungswidrigkeitsgesetz (OWiG) und braucht deshalb eine detailliertere Unterweisung.

    Braucht man eine Unterweisung, wenn man unter 1000-Punkten befördert?

    Ja, auch wenn man die sogenannte 1000-Punkte-Regel in Anspruch nimmt, ist eine Unterweisung gem. Kapitel 1.3 ADR vorgeschrieben.

    Braucht man eine Unterweisung, wenn man die Freistellung nach Kapitel 3.4 oder 3.5 in Anspruch nimmt?

    Ja, auch wenn man in „begrenzten Mengen“ („limited quantity“) oder „freigestellten Mengen“ Gefahrgut befördert, müssen die beteiligten Personen trotzdem unterwiesen werden.

    Was passiert, wenn keine Unterweisung durchgeführt wird?

    Die beteiligten Personen bzw. beauftragte Personen dürfen Ihre mit Gefahrgut verbundenen Tätigkeiten nur dann wahrnehmen, wenn eine unterwiesene Person dabei ist.

    Wer ist für die Durchführung verantwortlich?

    Für die Durchführung der Unterweisung bzw. Beauftragung eines externen Unternehmens mit einer solchen Durchführung ist der Unternehmer direkt verantwortlich.

    Wir bei DSI-Beratung bieten den kompletten Spektrum der Trainings / Unterweisungen an. Sehen Sie sich unser Trainingsangebot an.


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